ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER PLANT WORKS GMBH 

1. Geltungsbereich 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Kundin und der Plant Works GmbH für die Vermietung, den Verkauf und die Pflege von Pflanzen und Zubehör. Durch Produktkauf, -miete oder Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Unternehmens erklärt die Kundin ihr Einverständnis mit diesen AGB. 

2. Gender Formulierungen 
Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche oder weibliche Form verwendet wird. 

3. Angebot und Preise 
Angebote der Plant Works GmbH haben eine Gültigkeitsdauer von 60 Tagen. Alle Preise sind gemäss Offerte verbindlich. Plant Works GmbH behält sich das Recht vor, offerierte oder mit einem Auftrag bestätigte Preise aufgrund von Teuerung oder Wechselkursänderungen anzupassen. Ohne anderweitige Vereinbarung verstehen sich die bestätigten Totalpreise netto, ohne irgendwelche Abzüge. Für die Produkte und die Ausführung der Arbeiten ist grundsätzlich die Auftragsbestätigung durch die Plant Works GmbH verbindlich. 

4. Bestellung und Vertragsabschluss 
Durch Erteilung eines Auftrages anerkennt die Kundin diese Verkaufsbedingungen. Eine mündliche oder schriftliche Bestellung gilt als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden ist. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Plant Works GmbH massgebend. Nach der Auftragsbestätigung sind Annullierungen und Modifikationen des Auftrages nur mit unserem schriftlichen Einverständnis und unter Kostenfolge möglich. Auf Abruf bestellte Ware muss innerhalb der festgelegten Frist abgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns das Recht vor, die Ware zu fakturieren und Lagergebühren zu erheben. 

5. Lieferfristen 
Plant Works GmbH hat das Ziel, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Sollte es dennoch zu Verzögerungen bei der Lieferung kommen, berechtigt dies die Kundin nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz für daraus entstehenden Schaden zu verlangen. Die Lieferfrist beginnt erst nach Abschluss aller notwendigen Abklärungen bezüglich Qualität und technischer Details. 

6. Besprechungen 
Mitarbeiter der Plant Works GmbH oder deren Partnerunternehmen nehmen an Besprechungen teil, sofern die Teilnahme für die Erfüllung des Auftrages notwendig ist. Sofern nicht anders vereinbart wurde, verrechnet Plant Works GmbH die Teilnahme an Besprechungen nach Aufwand und üblichen Ansätzen.

7. Übergang von Nutzen und Gefahr 
Der Transport der Lieferung erfolgt auf Kosten und Risiko der Kundin. Mängel sind bei Empfang der Lieferung oder der Werksabnahme unverzüglich schriftlich zu melden. Bei Werksabnahme nicht gemeldete, sichtbare Mängel werden nicht als solche akzeptiert. 

8. Zahlung 
Aufträge mit einem Netto-Warenwert über CHF 10‘000.00 oder bei Sonderanfertigung werden, wenn nicht anders vereinbart, wie folgt verrechnet: Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 1⁄3 bis 1⁄2 des Gesamtbetrags fällig. Die restlichen 1⁄2 bis 2⁄3 sind innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung oder Fertigstellung des Werkes zu begleichen. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Von der Kundin einseitig getätigte Rechnungsabzüge werden nicht akzeptiert. Sollte der Besteller den Zahlungstermin nicht einhalten, fallen ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen an.Plant Works GmbH behält sich vor, die Lieferung zu verzögern, falls die erste Anzahlung nicht bis spätestens ein Tag vor der Lieferung auf dem Konto von Plant Works GmbH eingetroffen ist.Die Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn: der Transport, die Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die nicht in unserer Verantwortung liegen, verzögert oder verhindert werden. nicht wesentliche Teile fehlen. Nacharbeiten oder Mängelbehebungen erforderlich sind, die den Gebrauch der Lieferung nicht unmöglich machen. 

9. Muster 
Auf Verlangen der Kundin liefert die Plant Works GmbH Muster. Entstehen dabei für uns Kosten, die das übliche Mass überschreiten, werden diese von der Kundin vergütet. Bei Naturprodukten (z.B. Pflanzen) sind naturgegebene Abweichungen von Mustern möglich und können nicht als Mangel geltend gemacht werden.Wenn nicht anders vereinbart, sind Muster nach spätestens 30 Tagen im einwandfreien Zustand auf Kosten der Kundenin zu retournieren.

10. Eigentumsvorbehalt 
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Plant Works GmbH. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz unseres Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken. Die Kundin hält die gelieferten Gegenstände auf ihre Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instand und versichert sie zu Gunsten der Plant Works GmbH gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken. Die Kundin trifft ferner alle Massnahmen, damit unser Eigentumsanspruch weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. 

11. Pläne und technische Unterlagen 
Kataloge, Prospekte, Planunterlagen, Skizzen, Notizen, Fotos, Abbildungen, Beschreibungen u.a. Informationen und Unterlagen sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie im konkreten Fall ausdrücklich zugesichert sind. Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Angeboten, Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie der anderen ausgehändigt hat. Die empfangende Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung der anderen Vertragspartei die Unterlagen weder ganz noch teilweise Dritten zugänglich machen oder ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihr übergeben worden sind.

12. Gewährleistung für Sachmängel a. Prüfpflicht und Mängelrüge 
Der Besteller der Ware hat diese nach Erhalt zu prüfen und uns allfällige Mängel unverzüglich – jedenfalls vor einer weiteren Ver- oder Bearbeitung oder einer Verbindung mit anderen Sachen – schriftlich anzuzeigen. Nicht unverzüglich gemeldete Mängel gelten als genehmigt.Ohne unser schriftliches Einverständnis dürfen Reparaturen oder Änderungen an gelieferten Waren keinesfalls zu unseren Lasten vorgenommen werden. Mängel werden durch die Plant Works GmbH behoben. Weitere Forderungen oder Wandlung sind ausgeschlossen. b. Garantie und Fristen Es wird eine Garantie von 6 Monaten für die gelieferten oder gesetzten Pflanzen nur dann gegeben, wenn die Kundin eine Wartungs- und Pflegedienstleistung mit der Plant Works GmbH oder einem ihrer Partnerunternehmen vereinbart hat. Ohne Wartungsvertrag gelten die normalen Fristen für Mängelrüge.Auf Gefässe und technische Installationen beträgt die Garantiefrist 2 Jahren. Sichtbare Mängel müssen unverzüglich gemeldet werden. Nicht unverzüglich gemeldete Mängel gelten als genehmigt.c.

Umfang der Haftung 
Unsere Garantie erstreckt sich auf die zugesicherten Eigenschaften des Kaufgegenstandes und auf dessen Mängelfreiheit. Unter die Garantie fallende Mängel werden von der Plant Works GmbH kostenlos behoben. Sofern eine Nachbesserung möglich ist, gilt das Recht auf Wandelung, und Minderungen gelten als wegbedungen. Die Plant Works GmbH behält sich das Recht vor, eine andere, den Interessen beider Parteien angemessene Regelung zu treffen. Jeder weitere Anspruch der Kundin wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz für Folgekosten und -schäden, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. 

13. Ausschluss der Haftung 
Die Plant Works GmbH haftet nicht für:geringfügige Abweichungen der Ware in den Massen, der Farbe oder im Design gegenüber Abbildungen, Mustern oder unseren Verkaufsunterlagen. Schäden, die durch Gewaltanwendung, Änderungen, Reparaturen oder unsachgemässe Wartung durch Dritte entstanden sind. Schädlings- oder Krankheitsbefall bei Pflanzen. Schäden, welche durch unsachgemässe Anwendung und nicht ausreichende Kontrolle unserer Produkte entstehen. Schäden, welche durch herabtropfendes Wasser oder durch Pflanzen abgesonderte Flüssigkeiten entstehen. Schäden und Folgeschäden, welche die Kundin durch Schadloshaltung hätte verhindern können. Alle Ansprüche des Bestellers, ausser den in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten und soweit gesetzlich zulässig, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere irgendwelche nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. 

14. Serviceverträge a. Leistungen 
Der Pflegedienst von der Plant Works GmbH oder einem ihrer Partnerunternehmen übernimmt die fachgerechte Pflege von Pflanzen des Kunden. Dazu gehören das Giessen, Düngen, Schneiden und allgemeine Pflegemassnahmen, die zur Erhaltung der Gesundheit und Schönheit der Pflanzen erforderlich sind. Sofern nicht ausdrücklich erwähnt, sind die Kosten für Ersatzpflanzen in den Serviceleistungen nicht enthalten. Sind Ersatzpflanzen in den Serviceleistungen als inklusive erwähnt, so hat grundsätzlich die Plant Works GmbH die freie Entscheidung über die Wahl der Pflanzenarten und -grössen. Ist eine Anzahl Ersatzpflanzen in den Serviceleistungen als inklusive erwähnt, so werden diese nur bei Notwendigkeit eines Ersatzes verwendet. Die Kontrolle und der Nachweis der Anzahl verwendeter Pflanzen obliegen der Kundin. 

b. Vertragsdauer und Kündigungsfrist 
Der Vertrag über die Pflege von Pflanzenwänden und Pflanzen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag zum Monatsende zu kündigen. Wenn nicht anders vereinbart, gilt eine Kündigungsfrist von 12 Monaten. 

c. Preise und Zahlungsbedingungen 
Die Preise für die Pflegeleistungen werden individuell vereinbart und richten sich nach Art und Umfang der zu pflegenden Pflanzenwände und Pflanzen. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung monatlich oder quartals- bzw. semesterweise im Voraus. 

d. Haftung 
Der Pflegedienst haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für Schäden, die auf unsachgemässe Handlung der Kundin oder natürliche Ursachen zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen. Für Beschädigungen an Gebäudeteilen wie z.B. an Fussböden und Wänden wird keine Haftung übernommen.

15. Mietverträgea. Leistungen 
Die Plant Works GmbH stellt der Kundin Pflanzen, Pflanzenwände und Töpfe resp. Gefässe zur Miete zur Verfügung. Die Mieterin verpflichtet sich bei Kurzmiete, die Pflanzenwände, Pflanzen und Gefässe pfleglich zu behandeln und für deren ordnungsgemässe Bewässerung und Pflege zu sorgen. Die Kundin verpflichtet sich, bei einer Langzeitmiete eine Pflege- und Servicevereinbarung mit der Vermieterin oder einem von der Vermieterin empfohlenen Unternehmen abzuschliessen. 

b. Mietdauer Die Mietdauer wird im Angebot geregelt. 

c. Mietpreis Der Mietpreis wird im Angebot geregelt 

d. Abholung und Rückgabe durch die Kundin 
Sofern eine Lieferung oder Abholung vereinbart wurde, stellt die Vermieterin Plant Works GmbH die Pflanzenwände, Pflanzen, Töpfe oder Gefässe zum vereinbarten Zeitpunkt auf CC-Wagen am Standort Dübendorf der Plant Works GmbH zur Abholung durch die Kundin bereit. Die Rückgabe durch die Kundin hat an den Standort Dübendorf der Plant Works GmbH zu erfolgen. Bei der Rückgabe müssen die Pflanzen in einem ordnungsgemässen Zustand sein. Eventuelle Schäden oder Verluste sind vom Mieter zu ersetzen. Das Rückgabedatum und die -uhrzeit müssen mit der Plant Works GmbH vorgängig vereinbart werden. Eine Rückgabe durch die Kundin am Wochenende wird ohne Vereinbarung mit der Plant Works GmbH nicht akzeptiert. 

Erfolgt eine vereinbarte Rückgabe durch die Kundin am Standort Bassersdorf der Plant Works GmbH nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, ist die Plant Works GmbH berechtigt, den daraus entstehenden Schaden der Kundin in Rechnung zu stellen. Bei einer verspäteten Rückgabe von mehr als drei Arbeitstagen schuldet die Kundin zusätzlich einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50 % des für den Verzugszeitraum geschuldeten Mietzinses. Der Nachweis eines höheren oder tieferen tatsächlichen Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.

e. Lieferung und Abholung durch die Plant Works GmbH 
Die Vermieterin liefert die Pflanzen zum vereinbarten Zeitpunkt an die Kundin. Bei der Rückgabe müssen die Pflanzen in einem ordnungsgemässen Zustand sein. Eventuelle Schäden oder Verluste sind vom Mieter zu ersetzen. 

f. Eigentumsvorbehalt bei Miete 
Die vermieteten Waren und Pflanzen bleiben im Eigentum der Plant Works GmbH. Die Kundin ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz unseres Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken. Die Kundin hält die gelieferten Gegenstände auf ihre Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instand und versichert sie zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken. Sie trifft ferner alle Massnahmen, damit unser Eigentumsanspruch weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. 

g. Haftung 
Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung oder Pflege der Pflanzen entstehen. Die Kundin trägt die volle Verantwortung für die Pflanzen während der Mietdauer. Die Kundin trägt die volle Verantwortung für alle Schäden und Folgeschäden, die durch unsachgemässe Handhabung und Kontrolle der Mietsache entstehen. Für Beschädigungen an Gebäudeteilen wie z.B. an Fussböden und Wänden wird von der Vermieterin keine Haftung übernommen. 

h. Kündigung 
Sofern nicht weiter vermerkt, haben Mietverträge eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und können von beiden Parteien jederzeit auf Monatsende gekündigt werden. Die Plant Works GmbH hat bei vorzeitiger Kündigung das Anrecht, die Mietkosten für die restliche Mietdauer vollständig in Rechnung zu stellen. Die Kosten für den Service werden bis zur Abholung oder Rückgabe der Pflanzen verrechnet. 

16. Datenschutz 
Plant Works GmbH erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Kundinnen und Kunden nur im Rahmen der Vertragsabwicklung und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Zusätzlich behält sich Plant Works GmbH vor, die erhobenen Kundendaten zu eigenen Werbezwecken zu verwenden, stets im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzvorgaben. Die Nutzung der Daten zu Werbezwecken kann jederzeit durch die Kundin widersprochen werden. 

17. Salvatorische Klausel 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand 
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich. 

19. Anwendbares Recht 
Es gilt das schweizerische Recht. 01.01.2025, rev. 24.09.2025, Änderungen vorbehalten 

Plant Works GmbH 
Schiffbaustrasse 10 
CH-8005 Zürich 
MWST-Nr.: CHE-308.035.742 
Handelsregisternummer: CH-020.4.073.704-3 
Telefon: +41 44 552 59 58 
Mail: hello@plantworks.ch 
URL: https://www.plantworks.ch